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AGBs

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von straub-prozessbegleitung sind auf Grundlage ihrer Verwendung und in Kenntnis des Kunden Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen straub-prozessbegleitung und dem Kunden.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde schriftlich widerspricht, seine eigenen AGB straub-prozessbegleitung zur Kenntnis bringt und straub-prozessbegleitung diese ausdrücklich anerkennt.

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1. Vertragsabschluss und Leistungsänderungen

Verträge zwischen straub-prozessbegleitung und dem Kunden kommen grundsätzlich mit der ausdrücklichen Annahme durch straub-prozessbegleitung zustande.

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Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

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Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von straub-prozessbegleitung nicht wider Treu und Glaben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistung nicht beeinträchtigt. straub-prozessbegleitung verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

Auch wenn die Vertragsleistungen für einen Dritten erbracht werden sollen, entstehen vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber dem Kunden.

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2. Fälligkeit von Zahlungen

Die von den Kunden geschuldete Zahlung ist unter den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen fällig.

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3. Kündigung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden folgende Rücktrittspauschalen vereinbart:

Bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %

Bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 25 %

Bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %

Bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %

Danach oder bei Nichtantritt: 80%

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Als Leistungsbeginn gelten Beginn von Veranstaltungen, der Beginn von Reisen sowie generell der Tag, an dem straub-prozessbegleitung zur Erbringung vertraglich geschuldeter Leistung verpflichtet ist.

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Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.

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4. Haftung

Die Haftung von straub-prozessbegleitung gegenüber dem Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden  nicht vorsätzlich durch straub-prozessbegleitung herbeigeführt wurde.

 

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, woeit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.Es wird zwischen straub-prozessbegleitung und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungenvon straub-prozessbegleitung grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

 

Bucht ein Unternehmen bei straub-prozessbegleitung pauschal und gibt die gebuchten Teilnehmerplätze an Dritte weiter, gilt folgende Regelung:

Das Unternehmen verpflichtet sich, den Haftungsausschluss mit dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen von straub-prozessbegleitung auch mit den einzelnen Teilnehmern der Veranstaltung vertraglich zu vereinbaren.

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Sollte dies unterlassen werden, so verpflichtet sich das Unternehmen, straub-prozessbegleitung, von allen Ersatzansprüchen der Teilnehmer freizuhalten. Die Freistellung hat in dem Umfang zu erfolgen, wie straub-prozessbegleitung, stehen würde, wenn ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen den Haftungsausschluss regeln würden.

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Haftungseinschränkungen unserer Leistungsträger gelten auch zu unseren Gunsten.

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Beeinträchtigungen meiner Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht unseren vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplantdurchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Fluss-Sperrungen oder andere Geländesperrungen hinzuzuzählen.

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Soweit uns durch höhere Gewalt Mehr- oder Minderauswendungen entstehen, erhöht oder vermindert sich mein Vergütungsanspruch gegen meinen Kunden entsprechend.

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5. Rücktritt von straub-prozessbegleitung

Bis 8 Tage vor Vertragsbeginn kann straub-prozessbegleitung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine evtl. in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, straub-prozessbegleitung die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder wenn die Vertragserfüllung durch straub-prozessbegleitungn nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermöglichen ist. Der Rücktritt durch straub-prozessbegleitung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Absendung der Rücktrittserklärung an. Bereits geleistete Zahlungen werden in vollem Umfang zurück erstattet. Weitere Ansprüche sind nicht geltend zu machen.

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straub-prozessbegelitung steht weiterhin das Recht zu, bei Veranstaltungen, für deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsdurchführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder anderer Kunden liegt. Beispielsweise sei hier aufgeführt, dass alkoholisierte Teilnehmer von der Teilnahme an bestimmten Aktivitäten ausgenommen werden können. Dazu gehören u.a. jegliche Art von Schießen, Hochseilelemente und anderes mehr im Ermessen des verantwortlichen Trainers.

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Werden durch die Verweigerung unserer Vertragsleistungen Sonderleistungen erforderlich, hat uns der Kunde die entsprechenden Mehrkosten neben einem eventuell entgangenem Gewinn zu ersetzen.

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Meine Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist straub-prozessbegleitung berechtigt, die Veranstaltung im Sinne der Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

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Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit es sich nicht um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen handelt.

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Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch straub-prozessbegleitung begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen straub-prozessbegleitung unverzüglich mitzuteilen.

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straub-prozessbegleitung hat von dem Kunden eventuell anfallenden Nutzungseinschränkungen für Darbietungen jeder Art (z.B. GEMA-Gebühren) freigestellt zu werden.

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6. Geistiges Eigentum

Meine Leistungen sind mein geistiges Eigentum.

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Mein Kunde verpflichtet sich für die Dauer von 2 Jahren meine Leistungen nicht direkt zu kopieren, nicht mit meinem Leistungspaket ohne meine Zustimmung in direkte Geschäftsbeziehung zu treten und meine, dem Leistungspaket zugrundeliegende Idee und die Anschriften unserer Leistungsträger als mein Betriebsgeheimnis zu wahren.

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7. Gerichtsstand

Der Kunde kann straub-prozessbegleitung nur an deren Sitz verklagen.

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8. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Soweit einzelne Bestimmungen der AGB von straub-prozessbegleitung unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Anstelle der ungültigen Regelungen soll dasjenige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

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